Schlichtungsklauseln
Nicht jeder Konfliktfall bietet sich für eine Schlichtung oder ein Schiedsverfahren an. Gerade die bei Notarinnen und Notaren verhandelten Lebenssachverhalte sind aber in der Regel von so grundlegender Bedeutung für die Mandanten, dass ein ungelöster bzw. ein streitig durch die ordentliche Gerichtsbarkeit entschiedener Konflikt für alle Beteiligten nachhaltigen Schaden weit über die Streitbeendigung hinaus mit sich bringen kann.
Die Chance, mit einer Schlichtung eine für alle Parteien zufriedenstellende Konfliktlösung herbeizuführen, die es erlaubt, die vertraglich geregelte geschäftliche oder private Beziehung danach fortzuführen, sollte deshalb in jedem Fall wahrgenommen werden. Ob in Form einer unverbindlichen Absichtserklärung oder aber mit verbindlichen Schlichtungsklauseln, die jedoch den Weg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit bei gescheiterter Schlichtung keineswegs versperren, gibt es ganz unterschiedliche und für den jeweiligen Einzelfall passend modulierbare Schlichtungsklauseln, die Ihren Mandanten im – hoffentlich niemals eintretenden – Streitfall helfen können.
Hier haben wir eine Reihe von Musterschlichtungsklauseln zur Übernahme in Ihre Verträge bereitgestellt. Sollten Sie Fragen zu den nachstehenden Klauseln und insbesondere zu den verschiedenen Gestaltungsvarianten haben, so steht Ihnen das ⇒Sekretariat des SGH gern zur Verfügung.
1. Rechtlich unverbindliche Absichtserklärungen
Rechtlich unverbindliche Absichtserklärungen lassen den Weg zum ordentlichen Gericht von Beginn an offen. Sie fungieren vor allem als Wegweiser für die Parteien und eignen sich durch ihre Kürze und den geringen Erklärungsaufwand besonders als Standardklauseln in notariellen Verträgen:
- Allgemeine unverbindliche Schlichtungsklausel – kurz (doc/pdf)
- Allgemeine unverbindliche Schlichtungsklausel – lang (doc/pdf)
- Unverbindliche Schlichtungsklausel einseitiges Testament (doc/pdf)
- Unverbindliche Schlichtungsklausel gemeinschaftliches Testament (doc/pdf)
- Unverbindliche Schlichtungsklausel Testament – Konfliktfall Pflichtteil (doc/pdf)
- Unverbindliche Schlichtungsklausel WEG (doc/pdf)
2. Rechtlich verbindliche Schlichtungsklauseln
Hier ergeben sich je nach Rechtsgebiet besondere Fragestellungen, die in unseren Mustern Berücksichtigung gefunden haben:
- Allgemeine verbindliche Schlichtungsklausel (doc/pdf)
- Verbindliche Schlichtungsklausel Erbrecht (doc/pdf)
- Verbindliche Schlichtungsklausel Familienrecht (doc/pdf)
- Verbindliche Schlichtungsklausel Gesellschaftsrecht (doc/pdf)
Schiedsklauseln
Auch das Schiedsverfahren bietet mit seinem nicht öffentlichen und in der Regel sehr schnellen Verfahren in vielen Fällen Vorteile gegenüber der staatlichen Gerichtsbarkeit. Im Übrigen beginnt beim SGH jedes Verfahren verpflichtend mit einer Schlichtungsphase, in der der größere Teil der Fälle bereits befriedet werden kann. Nachfolgend finden Sie Muster-Schiedsklauseln, die auf die verschiedenen Rechtsgebiete und die Verwendung für den SGH zugeschnitten sind:
- Allgemeine Schiedsklausel (doc/pdf)
- Schiedsklausel Ehevertrag (doc/pdf)
- Schiedsklausel Gesellschaftsrecht (doc/pdf)
- Schiedsklausel Testament (doc/pdf)
- Schiedsklausel WEG (doc/pdf)
Wichtige Hinweise
- Eine Schlichtung ebenso wie ein Schiedsverfahren können im Konfliktfall auch ohne vertragliche Regelgung ad hoc vereinbart werden. Erlangen Sie als Notarin oder Notar Kenntnis von einem Konflikt im Zusammenhang mit einer von Ihnen vorgenommenen Beurkundung, geben wir Ihnen gerne nähere Auskünfte zu allen Aspekten eines Schlichtungs- oder Schiedsverfahrens vor dem SGH.
- Nach wie vor ist für die uneingeschränkte Verwendbarkeit der Klauseln die Beurkundung der Schiedsvereinbarung durch Notarinnen und Notare erforderlich.
- Bitte beachten Sie, dass die DNotV GmbH keinerlei Haftung für die nachfolgenden Klauseln übernehmen kann. Dies gilt sowohl für den Download der bereitgestellten Dateien als auch für die inhaltliche Richtigkeit.